Es wird unterschieden in „einfache“ und „qualifizierte“ Arbeitszeugnisse. In Deutschland haben Arbeitnehmer:innen einen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, welches sowohl einen Leistungs- als auch einen Verhaltensteil beinhaltet. “Einfache“ Arbeitszeugnisse werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt, z. B. wenn bei Mitarbeiter:in aufgrund kurzer Beschäftigungsdauer keine Leistung und/oder Verhalten beurteilt werden kann.
Das "qualifizierte" und das "einfache" Arbeitszeugnis
Aktualisiert: 1. Mai 2021
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