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Arbeitsrecht

Arbeitnehmer:innen in Deutschland haben laut § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und nach § 109 der Gewerbeordnung  (GewO) ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, z. B. bei Austritt aus dem Unternehmen (Endzeugnis) sowie bei Vorgesetzten- und Positionswechseln oder für Bewerbungszwecke (Zwischenzeugnis).

Arbeitnehmer:innen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die sich in einem festen (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsverhältnis befinden. Hierzu zählen auch Praktikant:innen, Werkstudent:innen und Minijobber:innen. Darüber hinaus haben Auszubildende am Ende ihrer Ausbildung laut § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches allerdings nur auf Wunsch qualifiziert zu sein hat.

Regelmäßig erreichen uns Anfragen zu arbeitsrechtlichen Themen. Wir erteilen keine juristischen Auskünfte, arbeiten jedoch eng mit der Kanzlei GRANITZA RECHTSANWÄLTE zusammen:

GRANITZA RECHTSANWÄLTE sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Sie beraten und vertreten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Dementsprechend ist die Kanzlei ein kompetenter Ansprechpartner sowohl für anspruchsvolle arbeitsrechtliche Herausforderungen wie Umstrukturierung oder Outsourcing als auch für die kollektivarbeitsrechtliche Begleitung oder Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dazu gehört auch das arbeitsrechtlich relevante Schwerbehindertenrecht, mit seinen Maßnahmen auch für nichtbenachteiligte Arbeitnehmer, wie beispielsweise der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Frau Rechtsanwältin Jessica Granitza vertritt Ihre Interessen vor allem in besonders komplexen Gerichtsverfahren bundesweit und in allen Instanzen. Ein Interessenschwerpunkt liegt dabei auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zudem berät sie Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei der Anbahnung und Durchführung von Betriebsübergängen.

Herr Rechtsanwalt und Dipl.-Kfm. Jo Granitza unterstützt Geschäftsführer:innen, Vorstände und leitende Angestellte bei der Gestaltung ihrer Dienst- und Arbeitsverträge sowie der Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsbeendigung. Zudem verfügt er über weitreichende Erfahrungen in der Gestaltung und Verhandlung von Tarifverträgen sowie Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

 

Kontaktaufnahme

Ginnheimer Landstraße 11
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 26 49 43 060
Telefax: 069 - 26 49 43 088

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